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Bitte beachten Sie: Die jeweils letzt mögliche
Reservierungszeit
hängt sowohl von der gewünschten Platzierung, als
auch vom
angefragten Wochentag ab.
An Ihre Reservierung ist in jedem Fall eine Mindestabnahme von Verzehr-
und Wertgutscheinen gebunden:
Boxen (je Platz):
2 Maß Bier, 1/2 Hendl + 1 Wertgutschein € 7,50 = ca.
€ 33,--
Rest des Zeltes (je Platz):
2 Maß Bier, 1/2 Hendl = ca. € 25,--
Zuzüglich Bedienungsgeld (im Zelt bei der Bedienung zu zahlen)
Der genaue Betrag kann erst nach Veröffentlichung der
Bierpreise bekannt gegeben werden.
Generell rechnen wir den Euro-Wert der Gutscheine auf alle Speisen
& Getränke unserer Speisekarte an. (Ausnahme: An den
letzten 3
Wies'n-Tagen können Hendl-Gutscheine nur noch gegen Hendl
eingelöst werden)
Die Gutscheine haben Gültigkeit für das auf den
Gutscheinen
abgedruckte Jahr und verfallen nach Beendigung des Oktoberfestes.
Zudem gelten folgende Geschäftsbedingungen:
1. Gutscheinerwerb
Die Reservierung gilt ausschließlich
für den
Besteller und seine Gäste und darf nicht an Dritte
veräußert werden!
Sollte die Bezahlung der Gutscheine nicht bis spätestens 3
Wochen
nach Rechnungserhalt erfolgt sein, müssen wir die für
Sie
reservierten Plätze wieder freigeben.
Ab 03.08.2009 können wir Reservierungen
nur noch gegen Bar- oder Vorauszahlung verbindlich vornehmen.
Der Verkauf
der Gutscheine (bzw. die Rechnungsschreibung) beginnt am
03.06.2009, in unserem Büro, Innere Wiener Straße
19, 3.
Stock. Öffnungszeiten: jeweils Mo.-Fr. 9:00 - 12:00 Uhr und
13:00
- 16:00 Uhr.
Die
bezahlten Gutscheine können dann nur bis Freitag,
04.09.2009 im
Stadtbüro im Hofbräukellers unter Vorlage der
Original-Rechnung abgeholt
werden.
Leider
können die Gutscheine aufgrund Bestimmungen des Veranstalters,
die das Betreten der Baustelle Theresienwiese untersagen, vor Beginn
des Oktoberfestes nicht mehr im Festzelt auf dem
Oktoberfestgelände abgeholt werden.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die
Gutscheine nach Zahlungseingang auch
zu. Die Versandkosten für die eingeschriebene Sendung betragen 20,-- €. Bitte teilen Sie uns nach Erhalt dieser
Bestätigung
auf beiliegendem Formular ("Unser Sonderservice") schnellstens mit, ob
die Gutscheine an Sie versendet werden sollen.
Sie
können Ihre Gutscheine aber selbstverständlich auch
am Tag Ihrer Reservierung im Festzelt-Büro unter Vorlage der
Original-Rechnung abholen.
Das Festzelt-Büro ist vom 19.9.2009 bis 4.10.2009
täglich von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr für Sie
geöffnet.
Sollte der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tage der Reservierung
aufgrund behördlicher Anordnungen,
Sicherheitserwägungen,
höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz
oder
teilweise nicht durchgeführt werden können, werden
die
anlässlich der Reservierung gekauften Gutscheine
rückerstattet.
Weitere Ansprüche gegenüber den Festwirten sind in
diesem Fall ausgeschlossen.
Bitte nehmen Sie Ihre Plätze pünktlich ein. Ein
Verweilen in
den Gängen in und vor den reservierten Bereichen ist aus
feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet. Reservierte
Plätze können bis maximal 15 Min. nach der
bestätigten Reservierungszeit freigehalten werden.
Nach dieser Zeit kann für die Plätze nicht mehr
garantiert werden.
2. Reservierungsstornierungen
Eine Rückgabe von Gutscheinen gegen Erstattung ist nur bei
Stornierungen möglich, die spätestens bis zum 04.
September
2009 schriftlich eingegangen sind. Für die Bearbeitung jeder
Stornierung müssen wir eine Stornogebühr von 20% des
Rechnungsbetrages in Abzug bringen.
Stornierungen können erst nach Abschluss des Oktoberfestes
bearbeitet werden. In jedem Fall benötigen wir die Vorlage der
Originalrechnung (keine Kopie!). Die als Überkauf
übernommenen Gutscheine können unter Vorlage der
Originalrechnung bis 31.10.2009 zurückgegeben werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende
Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzeltes sofort zur Zahlung
fällig. Der Rechnungsbetrag ist durch Gutscheine, Bargeld oder
EC-Karte beim zuständigen Servicemitarbeiter zu begleichen.
Wir
weisen vorsorglich darauf hin, daß Kreditkarten und Schecks
nicht
akzeptiert werden.
Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar
bei
Ihrem Servicemitarbeiter bzw. der Geschäftsleitung vor
Bezahlung
vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
4. Ihr Zeltbesuch
Der Aufenthalt in den Gängen sowie der Kauf und Verkauf von
Stehmassen ist untersagt.
Bei zeitlich begrenzten Reservierungen müssen die
Plätze zur
angegebenen Uhrzeit, für die nachfolgende Reservierung,
pünktlich frei gegeben werden.
Ein verweilen nach dieser Zeit in den
Gängen ist aus Sicherheitsgründen (Flucht- und
Rettungswege) untersagt.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist
untersagt.
Nicht genügend eingeschenkte Maßkrüge
können an
den Schänken nachgefüllt werden.
Beim Verlassen des Zeltes bei Überfüllung kann kein
Anspruch auf Wiedereinlass gewährt werden.
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